

Unfallgutachten & Hauptuntersuchung (HU) – Ingenieur Büro EKO
Wir prüfen, bewerten und dokumentieren – technisch sauber, transparent und nach geltenden Richtlinien. Als GTÜ Kfz-Prüfstelle und Sachverständigenbüro begleiten wir Sie bei Hauptuntersuchung (HU) und Unfallgutachten in – planbar, verständlich und gut erreichbar.
Hauptuntersuchung (HU) in nach § 29 StVZO – AU inklusive
Die HU bestätigt die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Wir führen die Prüfung nach § 29 StVZO durch, die Abgasuntersuchung (AU) ist integriert. Sie erhalten alles aus einer Hand – mit klaren Hinweisen, falls Mängel vorliegen. Termine sind flexibel planbar.


Prüfpunkte im Überblick
- Bremse & Lenkung: Wirkung, Gleichmäßigkeit, Leitungen, Spiel.
- Achsen, Räder, Reifen: Lager, Profil, Indexe, Beschädigungen.
- Beleuchtung & Elektrik: Scheinwerfereinstellung, Leuchten, Warnblinker.
- Fahrgestell/Karosserie: Korrosion, tragende Teile, Anbauteile, AHK.
- Emissionen: AU-Messung, OBD-Abfrage, Dichtheit von Abgas/Kraftstoff.
- Sicht & Sicherheit: Scheibe, Spiegel, Wischer/Wascher, Airbags, Gurte.

Ablauf & Unterlagen
- Mitbringen: Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. ABE/Teilegutachten, frühere Prüfberichte; bei Gasfahrzeugen Nachweise der letzten Prüfung.
- Dauer: meist 20–30 Minuten, abhängig von Fahrzeugart und Zustand.
- Ergebnis: Prüfbericht (ohne/mit Mängeln) und Plakette bei Bestehen.
Tipp: Wunschtermin für reservieren – das verkürzt Wartezeit und erleichtert die Planung besonderer Fahrzeugarten (z. B. Wohnmobile).

Typische HU-Mängel kurz prüfen
- Beleuchtung: Leuchtmittel und Scheinwerferhöhe vorab checken.
- Reifen: Profiltiefe, gleichmäßiger Abrieb, Freigaben für Sondergrößen.
- Flüssigkeiten: Keine Öl-/Kraftstofflecks; Waschwasser auffüllen.
- Sichtfeld: Steinschläge im Wischerfeld begutachten lassen.
- Anbauten: Fahrwerk, Felgen, AHK nur mit gültigen Unterlagen und ggf. Eintragung.
Erstellung von Unfallgutachten und Kostenvoranschlägen
Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Ab relevanter Schadenshöhe oder unklarer Ausbreitung ist ein Gutachten sinnvoll, weil nur dieses Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert vollständig abbildet. Das reduziert Rückfragen und beschleunigt die Regulierung.
Haftpflicht vs. Kasko – wer trägt die Kosten?
Bei unverschuldetem Unfall in trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Bei Kasko entscheidet der Vertrag. Wir klären mit Ihnen den passenden Weg und stellen die nötigen Unterlagen bereit – transparent, praxisnah und verständlich.



Erweiterte Prüf- & Sachverständigenleistungen
- Änderungsabnahmen § 19(3) StVZO für Umbauten/Anbauteile.
- Sicherheitsprüfungen (SP) § 29 StVZO für Fahrzeuge mit erhöhter Prüfpflicht.
- Untersuchung nach BOkraft für Taxen, Mietwagen, Omnibusse.
- Oldtimergutachten § 23 StVZO (H-Kennzeichen) zur Erhaltung des historischen Status.
- Gasanlagenprüfung (GWP) § 41a StVZO für LPG/CNG-Fahrzeuge sowie Gasprüfung G 607 in Wohnwagen/Reisemobilen.
- UVV-Prüfungen für betriebliche Fahrzeuge und Arbeitsmittel.

Kontakt & Termin
Schreiben oder rufen Sie uns an – mit Fahrzeugdaten und Wunschtermin. Wir bestätigen zeitnah, erläutern die nächsten Schritte und halten Sie auf dem Laufenden. Für Anfragen aus planen wir bei Bedarf erweiterte Zeitfenster ein, damit Ihr Alltag weiterläuft.
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HU fällig oder Schaden passiert? Wir liefern Prüfung, Dokumentation und klare Antworten – technisch präzise, fair und verlässlich.